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Hier findet Ihr aktuelle Informationen
zum Stand des NRW-Tickets an der FH in Düsseldorf

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Company Name
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NRW-Ticket FH-Düsseldorf


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Allgemein

Zusätzlich zur Uni Düsseldorf, die das NRW-Ticket bereits seit letztem Semester eingeführt hatte, wird nun das NRW-Semesterticket auch zum Wintersemester 2008/2009 an der FH-Düsseldorf eingeführt. Am 14. Januar 2008 gab es dafür eine Abstimmung, die sowohl in Golzheim als auch auf dem Uni Campus durchgeführt wurde. Das Resultat der Abstimmung war eindeutig. 380 Stimmen (86,6 %) sprachen sich für das NRW-Ticket aus, nur 48 Stimmen (10,9%) waren dagegen.

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Wie sieht das neue NRW Ticket bei uns aus?

Anders als bei anderen Universitäten und Hochschulen im VRR Bereich wird es bei der FH-Düsseldorf ein anderes Verfahren geben. Die Stundeten erhalten nicht, wie sonst üblich, einen weiteren Ausweis oder eine zusätzliche Fahrkarte für das NRW Gebiet, sondern bekommen lediglich auf ihren "normalen" Studentenausweis ein Hologramm, dass auf die NRW-Benutzbarkeit hinweisen wird. Sprich: Einen Ausweis für alles (Studierendenausweis, Fahrkarte, etc.).

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Was gibt es über die allgemeine Gültigkeit zu wissen?

Das Semester-Ticket, das jeweils für ein ganzes Semester gültig ist, erhalten grundsätzlich alle an den beteiligten Hochschulen/Universitäten eingeschriebenen Studierenden. Ausgenommen hiervon sind unter gewissen Umständen z. B. Gast- und Zweithörer sowie Studierende, die ihren Zivildienst oder Wehrdienst ableisten. Darüber hinaus die Studierenden, die beurlaubt sind.

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Was kostet das Ticket und was muss ich zur Mitnahme anderer Gegenstände bzw. Personen beachten?

Jeder Student wird, wie an jeder anderen Hochschule auch, momentan anteilig zur Kasse gebeten. Der Aufpreis zum VRR-Ticket liegt für das Wintersemester 2008/2009 (WS 08/09) bei 33,60 Euro.
Weiterhin wird der Preis für die Kosten bis zum Wintersemester 2009/2010 gestaffelt ansteigen, so dass im WS09/10 ein Aufpreis von 37,10 Euro bezahlt werden muss. Die Semester danach werden mit der Bahn neu ausgehandelt, deswegen gibt es noch keine weiteren Informationen über den Fortgang des Preisverlaufs.

Das NRW-Semesterticket ist nicht übertragbar und beinhaltet die Mitnahme von weiteren Personen! Alle weiteren Informationen, die man zur Mitnahme von Personen und Gegenständen wissen muss, können unter dem Punkt ["Häufige Fragen" -Gibt es sonstige Leistungen für das Semesterticket...] nachgelesen werden.

Da sich die FH-Düsseldorf im VRR-Gebiet befindet, gilt die Personenmitnahmeberechtigung auch nur für den VRR-Bereich. Das heißt:
- Andere Personen dürfen nur im VRR-Bereich zu den bekannten Konditionen mitgenommen werden. (siehe dafür ebenfalls Häufige Fragen)

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Was passiert, wenn ich das NRW-Ticket vergessen habe?

Wer bei einer Fahrausweisprüfung sein Semester-Ticket, den Studierenden- oder Lichtbildausweis nicht vorweisen kann, erhält eine Zahlungsaufforderung für ein so genanntes "Erhöhtes Beförderungsentgelt" (40,00 Euro). Wird die Fahrtberechtigung jedoch innerhalb von 14 Tagen im Kunden-Center des Verkehrsunternehmens, das die Zahlungsaufforderung ausgestellt hat, nachgewiesen, so ist nur noch ein ermäßigter Betrag in Höhe von max. 7,00 Euro zu zahlen. Diese 7,00 Euro müssen aber in jedem Fall gezahlt werden und gelten quasi als Aufwandsentschädigung für das Verkehrsunternehmen.

Aus Gründen der Kontrollierbarkeit muss man noch beachten, dass das Semester-Ticket nicht eingeschweißt werden darf! (dies gilt generell für alle Studenten)

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Der Geltungsbereich

Der Geltungsbereich sieht folgendermaßen aus:

NRW Bereich Niederrhein


Hier
gibt es die Großansicht der Karte

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Was mache ich, wenn ich in einem Zug sitze und weder der Schaffner noch Ich wissen genau Bescheid, ob ich mit dem Ticket fahren darf?

Sollte es wirklich einmal zu einer solchen Situation kommen, so gibt es folgende Möglichkeit.
Die Bahn hat einen Regionalen Ansprechpartner (ein so genanntes RAN-Team) bereitgestellt, bei dem sich auch Schaffner informieren können. Ihr bzw. der Schaffner erreicht diesen Service unter der Telefonnummer: 01803-194195.

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Wo kann ich mich noch informieren?

Natürlich gibt es noch weitergehende Informationen die man sich direkt bei der ASTA einholen kann.

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Meine Frage konnte bislang noch nicht beantwortet werden

Klicke bitte hier und schreibe mir deine Frage, damit ich sie recherchieren kann.

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