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Frequently Asked Questions
Häufig gestellte Fragen findet ihr hier !

Falls euch eine Frage brennend auf der Seele liegt und Ihr hier keine Information darüber bekommen habt, sendet mir diese Frage bitte über den Contact Button, damit ich den Inhalt rechechieren kann und ihn ggf. einpflegen werde. Vielen Dank

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Häufige Fragen (FAQ)


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Welche Verkehrsmittel darf ich benutzen und welche nicht?

Generell gilt: Man darf alle öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Seien es die U-, S-, Straßenbahnen, Schwebebahnen oder die normalen Züge der Deutschen Bahn (RE, NRW, NRW-Express etc.). Natürlich gilt dies auch für alle Busse und andere Transportmittel. Leider ist die Benutzung von IC-, EC- und ICE-Zügen mit dem Semesterticket sowie fahren in der 1. Klasse grundsätzlich nicht möglich. Dies ist auch nicht gegen Zahlung eines Zuschlags möglich. Einzige Ausnahme: ein Schaffner oder "Kundenbetreuer im Nahverkehr" (KiN) gibt den Zug frei, das wird meistens über Lautsprecher am Bahnhof durchgesagt und wenn es irgendwelche Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf gibt. Glücklicherweise kommt das in letzter Zeit häufiger vor, so dass, wenn Ihr Vielfahrer seid, eventuell durchaus in den Genuss eines IC-, EC- oder ICE-Zuges kommen könnt.

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Wo darf ich das NRW Ticket überall benutzen?

Hier findet ihr das NRW-Streckennetz. Bitte beachtet: Diese Karte zeigt eine detallierte Streckenübersicht von ganz NRW. Gerade in den Randgebieten befinden sich jedoch auch Strecken auf dieser Karte, die nicht mit dem NRW-Ticket befahren werden dürfen.Für alle Leute, die sich am NRW Randgebiet bewegen, gibt es hier noch eine Grafik, die sich speziell mit den Übergangsgebieten beschäftigt.

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Welche Verkehrsverbünde beteiligen sich am NRW Ticket?

Momentan unterstützen bzw. akzeptieren insgesamt 9 Verkehrsbetriebe das NRW-Semesterticket. Welche das sind findest du auf dieser Seite. Dort bekommt man auch einen aktuellen Link des entsprechenden Verkehrsbetriebes.

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In welchem Bereich darf ich jemanden mitnehmen?
(Hinweis beachten!)

Die Mitnahmeregelung ist etwas komplex, deshalb hier bitte genau lesen. Zuerst ist es wichtig, an welcher UNI/FH ihr eingeschrieben seid.

VRR-Gebiet

Solltet ihr an einer Uni/FH im VRR Gebiet eingeschrieben sein, so gilt die Mitnahmeregel für die mitzunehmende Person nur im VRR Bereich (unabhängig davon, wo ihr wohnt oder was ihr sonst noch so macht)

Beispiel: Ihr studiert in Dortmund/Essen/Düsseldorf etc.: Ihr dürft eine weitere Person zu den bekannten Konditionen (einen Punkt weiter unten) im VRR Bereich mitnehmen, wollt ihr jedoch mit der Person nach Köln reisen, so muss sich diese ein Anschlussticket kaufen.

Hier gibt es eine Übersicht über den Geltungsbereich des VRR-Tickets.

VRS-Gebiet

Solltet ihr an einer Uni/FH im VRS Gebiet eingeschrieben sein, so gilt die Mitnahmeregel für die mitzunehmende Person hier nur im VRS Bereich.

Beispiel: Ihr studiert in Köln. Euch ist es also erlaubt eine weitere Person im VRS-Bereich mitzunehmen, wenn ihr allerdings in den VRR-Bereich rüberwechselt, muss die Mitreisende Person wiederum ein Anschlussticket kaufen.

Einzige Ausnahme: Ihr reist mit 3 Leuten. Eine Person ist im VRR Gebiet eingeschrieben, eine Person ist im VRS Gebiet eingeschrieben und eine Person fährt einfach mit. In diesem Fall dürft ihr die dritte Person über die Grenzen von VRR und VRS hinaus mitnehmen, da die jeweilige Zuständigkeit einfach zwischen Euch wechselt.

Andere Ausnahmeregeln bzw. Mitnahmeregeln sind mir bis dato nicht bekannt. Wenn ihr noch eine andere Regel kennt, teilt sie mir bitte umgehend mit!

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Gibt es sonstige Leistungen für das Semesterticket bzw.
darf ich noch jemanden auf meinem Semesterticket mitnehmen?

Folgende Erweiterungen gelten für das Semesterticket (ACHTUNG: Diese Ausnahmen gelten nur für den jeweiligen Bereich, nicht für den ganzen NRW Bereich - bitte auch den Punkt "In welchem Bereich gilt das VRR-Ticket, indem ich jemanden mitnehmen darf" beachten).

  • man darf eine weitere Person unentgeltlich mitnehmen -
    dies gilt montags bis freitags ab 19 Uhr, Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig.
    (diese Regelung gilt sowohl für Erwachsene als auf für Kinder)

  • man darf zusätzlich ein Kleinkind mitnehmen -
    Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte von der Bahn unentgeltlich befördert.
    (diese Regelung betrifft alle gültigen Fahrkarten und ist nicht speziell mit dem NRW-Ticket verbunden)
  • man darf ein Fahrrad mitnehmen -
    dies gilt montags bis freitags ab 19 Uhr, Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig.
    (die Fahrradmitnahme kann mit der Personenmitnahme kombiniert werden, allerdings darf die mitfahrende
    Person KEIN Fahrrad zusätzlich mitnehmen)
  • Sammel-Taxi -
    Ein Sammeltaxi (kurz AST) kann zu vergünstigten Konditionen bestellt werden.

Zusätzlich dazu muss beachtet werden, dass diese Regelungen jeweils bis zum
Betriebsschluss gelten. Das bedeutet

  • bei den kommunalen Unternehmen -
    startet der Betriebsschluss mit Beginn der nächtlichen Betriebsruhe bzw. dem Abschluss der Nachtexpress-Fahrten
  • bei der deutschen Bahn AG -
    ist der Betriebschluss am Folgetag um 3 Uhr nachts. (dies gilt natürlich nur für Leute, die ihr mitnehmen wollt)

Im NRW Bereich gelten andere Regelungen. Dort dürfen KEINE zusätzlichen Personen oder Fahrräder (ohne Aufpreis)
mitgenommen werden.

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Was mache ich, wenn ich in einem Zug sitze und weder der Schaffner noch Ich wissen genau Bescheid, ob ich mit dem Ticket fahren darf?

Sollte es wirklich einmal zu einer solchen Situation kommen, so gibt es folgende Möglichkeit.
Die Bahn hat einen Regionalen Ansprechpartner (ein so genanntens RAN-Team) bereitgestellt, bei dem sich auch Schaffner informieren können. Ihr bzw. der Schaffner erreicht diesen Service unter der Telefonnummer : 01803-504030 oder 01803-464006.

Generell gilt: Solltet ihr Euch nicht sicher sein, ob ihr die jeweilige Strecke benutzen dürft, so fragt kurz bei den Ansprechpartnern nach. Die können Euch ganz genau Auskunft darüber geben.

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Kann man die Mitnahmeregeln verändern, wenn ich in einem anderen Gebiet wohne als ich studiere? (Beispiel: Wohnung in Köln - Studium in Düsseldorf)

Auch dies ist nicht möglich. Ihr könnt immer nur Personen in dem Gebiet mitnehmen, in dem ihr auch eingeschrieben seid. (auch wenn es euch lieber wäre, dort die Personen mitnehmen zu können, wo ihr auch wohnt)

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Was passiert, wenn ich das NRW-Ticket vergessen habe?

Wer bei einer Fahrausweisprüfung sein Semester-Ticket, den Studierenden- oder Lichtbildausweis nicht vorweisen kann, erhält eine Zahlungsaufforderung für ein so genanntes "Erhöhtes Beförderungsentgelt" (40,00 Euro). Wird die Fahrtberechtigung jedoch innerhalb von 14 Tagen im Kunden-Center des Verkehrsunternehmens, das die Zahlungsaufforderung ausgestellt hat, nachgewiesen, so ist nur noch ein ermäßigter Betrag in Höhe von max. 7,00 Euro zu zahlen. Diese 7,00 Euro müssen aber in jedem Fall gezahlt werden und gelten quasi als Aufwandsentschädigung für das Verkehrsunternehmen.

Aus Gründen der Kontrollierbarkeit muss man noch beachten, dass das Semester-Ticket nicht eingeschweißt werden darf! (dies gilt für alle Studenten an jeder Fachhochschule oder Universität)

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Was ist mit den Übergangsgebieten?

Die Verkehrsgemeinschaften Münster (VGM) und Ruhr/Lippe (VRL) konnten sich dem Angebot der übrigen Verkehrsverbünde bislang nicht anschließen, haben aber das landesweite NRW Semesterticket anerkannt. Das bedeutet, dass auch in diesen Bereichen mit dem Semesterticket gefahren werden darf (also im gesamten NRW Bereich).
Es gibt weiterhin für jede Universität bzw. Hochschule eigene Übergangsregelungen. Diese sind teilweise sehr komplex. Informationen bekommt Ihr sicherlich auf Anfrage bei Eurer Asta.

Hier gibt es eine Karte, die sich speziell mit den Übergangsgebieten beschäftigt.

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Kann man das Geld für das Semesterticket zurückerstatten bekommen?

Generell ist es nicht möglich das Geld für das Semesterticket zurückerstattet zu bekommen. Es gibt jedoch gewisse Ausnahmen, die man hier nachlesen kann.
Viele Universitäten haben eigene Richtlinien zur Rückerstattung des NRW-Tickets. Um aussagekräftige Antworten zu bekommen wendet ihr Euch am besten direkt an Euer Studienbüro oder an Eure ASTA.

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Kann ich das Semesterticket irgendwie anders käuflich erwerben oder bekommen?

Nein. Solltet ihr an einer anderen Art von Hochschule oder Universität eingeschrieben sein, die das NRW-Ticket bislang nicht unterstützt und noch nicht eingeführt hat, so ist es euch NICHT möglich, das Ticket in irgendeiner Art zu kaufen oder auf anderem Weg daran zu gelangen. Ihr müsst also in den sauren Apfel beißen, und die vollen Kosten für den Weg bezahlen. (eventuell könnt ihr auf vergünstigte Monatskarten etc. der deutschen Bahn hoffen).

Eine Möglichkeit zur Kostenreduzierung Eures normalen Ticket erhaltet ihr hier:

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Meine Frage konnte bislang noch nicht beantwortet werden

Da sich viele Fragen über die Zeit angehäuft haben gibt es bei Facebook eine Gruppe mit einer Vielzahl von Benutzern, die dir bei der Beantwortung der Frage weiterhelfen können.
Tritt einfach der Gruppe Studenten-NRW-Ticket bei und stelle, nachdem
du die Suche benutzt hast (viele Sachen wurden bereits beantwortet) deine Frage!

Alternativ klicke bitte hier und schreibe mir deine Frage, damit ich sie recherchieren kann.
(Bitte beachte: Jeden Tag erreichen die Webseite eine Vielzahl von Anfragen per Mail. Leider können nicht alle Anfragen beantwortet werden, oder es dauert eine gewisse Zeit, bis die Anfrage beantwortet werden kann. Eine schnellere Alternative bietet deswegen immer die Studenten-NRW-Ticket Gruppe!)
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