NRW-Ticket Universität Duisburg-Essen
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Allgemein
Ab dem 01. Oktober 2008 gibt es das NRW-Ticket an der Universität Duisburg-Essen.
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NRW-Ticket Gültigkeit
Damit das VRR-Ticket als NRW-Ticket gültig wird, müssen Sie sich auf folgender Seite eine entsprechende Bescheinigung ausdrucken:
https://campus.uni-due.de/qissos/rds?state=user&type=0&fullscreen=y
Die Bescheinigung muss bei Fahrten außerhalb des VRR-Bereichs mitgeführt werden.
Immer wieder kommt es vor, dass die Kontrolleure auch im VRR-Bereich das NRW-Ticket sehen wollen. Um Ärger zu vermeiden sollte dementsprechend immer das NRW-Ticket mitgeführt werden.
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Was gibt es über die allgemeine Gültigkeit zu wissen?
Das Semester-Ticket wird immer für 4 Jahre ausgestellt und ist nur dann gültig, wenn der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag für das jeweilige Semester gezahlt wurde.
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Wer bekommt kein Semester NRW-Ticket ?
Folgender Personenkreis ist leider von der Nutzung des Semester-Tickets ausgeschlossen:
- Studierende, die als Gasthörer/innen eingeschrieben sind,
- Studierende, die als Zweithörer/innen eingeschrieben sind,
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
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Was kostet das Ticket und was muss ich zur Mitnahme anderer Gegenstände bzw. Personen beachten?
Jeder Student wird, wie an jeder anderen Universität auch, momentan anteilig zur Kasse gebeten. Der Aufpreis zum VRR-Ticket liegt für das Wintersemester 2008/2009 (WS 08/09) bei 35,30 Euro.
Im Sommersemester (SS 09) musste ein Aufpreis von 37,10 Euro bezahlt werden. Die Semester danach werden mit der Bahn neu ausgehandelt, deswegen gibt es noch keine weiteren Informationen über den Fortgang des Preisverlaufs.
Im Wintersemester (WS 09/10) setzen sich die Kosten folgendermaßen zusammen:
Der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag und der Studienbeitrag betragen für das Wintersemester 2009/2010 insgesamt 680,02 €.
- Mobilitätsbeitrag (Ticket): 129,02€
- Sozialbetrag für das Studentenwerk: 59,00 €
- Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss: 12,00 €
- Studienbeitrag 480,00 €
Das NRW-Semesterticket ist nicht übertragbar und beinhaltet die Mitnahme von weiteren Personen! Alle weiteren Informationen, die man zur Mitnahme von Personen und Gegenständen wissen muss, können unter dem Punkt ["Häufige Fragen" -Gibt es sonstige Leistungen für das Semesterticket...] nachgelesen werden.
Da sich die Universität Duisburg-Essen im VRR-Gebiet befindet, gilt die Personenmitnahmeberechtigung auch nur für den VRR-Bereich. Das heißt:
- Andere Personen dürfen nur im VRR-Bereich zu den bekannten Konditionen mitgenommen werden. (siehe dafür ebenfalls Häufige Fragen)
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Was passiert, wenn ich das NRW-Ticket vergessen habe?
Wer bei einer Fahrausweisprüfung sein Semester-Ticket, den Studierenden- oder Lichtbildausweis nicht vorweisen kann, erhält eine Zahlungsaufforderung für ein so genanntes "Erhöhtes Beförderungsentgelt" (40,00 Euro). Wird die Fahrtberechtigung jedoch innerhalb von 14 Tagen im Kunden-Center des Verkehrsunternehmens, das die Zahlungsaufforderung ausgestellt hat, nachgewiesen, so ist nur noch ein ermäßigter Betrag in Höhe von max. 7,00 Euro zu zahlen. Diese 7,00 Euro müssen aber in jedem Fall gezahlt werden und gelten quasi als Aufwandsentschädigung für das Verkehrsunternehmen.
Aus Gründen der Kontrollierbarkeit muss man noch beachten, dass das Semester-Ticket nicht eingeschweißt werden darf! (dies gilt generell für alle Studenten)
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Der Geltungsbereich
Der Geltungsbereich sieht folgendermaßen aus:

Hier gibt es die Großansicht der Karte.
Eine genauere Übersicht der Strecken und der Randgebiete findet ihr unter "Häufige Fragen".
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Was mache ich, wenn ich in einem Zug sitze und weder der Schaffner noch Ich wissen genau Bescheid, ob ich mit dem Ticket fahren darf?
Sollte es wirklich einmal zu einer solchen Situation kommen, so gibt es folgende Möglichkeit.
Die Bahn hat einen Regionalen Ansprechpartner (ein so genanntes RAN-Team) bereitgestellt, bei dem sich auch Schaffner informieren können. Ihr bzw. der Schaffner erreicht diesen Service unter der Telefonnummer: 01803-194195.
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Kann ich mich von den NRW-Ticket Kosten befreien lassen ?
Nachfolgende Fahrtberechtigte können einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Semester-Tickets stellen:
- Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
- Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
- Studierende, die sich nachweislich aufgrund Ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
- alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst,
- Studierende, die nachweislich im Rahmen der Diplomarbeit oder eines Praxissemesters außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semester-Tickets aufhalten.
Anträge Eurer Universität findet ihr hier.
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Wo kann ich mich noch informieren?
Natürlich gibt es noch weitergehende Informationen die man sich direkt bei der ASTA einholen kann.
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Meine Frage konnte bislang noch nicht beantwortet werden
Klicke bitte hier und schreibe mir deine Frage, damit ich sie recherchieren kann.
Quellenangaben:
Beitragsseite Uni Duisburg
http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml
http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/online_formulare.shtml
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